
Im Kirchengesetz über den Dienst der Prädikanten heißt es in §1: „Der Bischof kann in besonderen Fällen geeignete Gemeindeglieder zu Prädikanten mit dem Recht zur freien Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung berufen.“ Dieser besondere Fall trifft bei mir zu. Zwar habe ich Theologie und Philologie studiert und bin von Beruf Lehrer. Doch war dies nicht Voraussetzung für meine Berufung. Der Kirchenvorstand der Universitätskirchengemeinde schlug mich für das Amt des Prädikanten vor. Daraufhin lud mich die Pröpstin, die zu der Zeit noch im Amt war, zu einem Gespräch ein und legte dem Bischof einen Bericht mit ihrer Stellungnahme vor. Nach einem Eingangskolloquium wurde ich zur einjährigen Ausbildung im Predigerseminar in Hofgeismar zugelassen. Ich durfte bereits den Titel als „Prädikant im Probedienst“ führen und eigenverantwortlich Gottesdienste und Abendmahlsfeiern gestalten.
Schwerpunkte meiner Ausbildung waren Liturgie (Gottesdienstgestaltung), Homiletik (Predigtlehre), „mediale Kommunikation“, Taufe, Abendmahl, Trauerbegleitung und Bestattung. Dabei stand mir stets als kompetenter Gesprächspartner mein Mentor Pfr. Eibach zur Seite. Im Februar habe ich mein Abschlusskolloquium bestanden. Gemeinsam mit den Absolventinnen und Absolventen meines Ausbildungskurses werde ich am 3. April um 14.30 Uhr in einem festlichen Gottesdienst in der Elisabethkirche von der Prälatin eingesegnet.
Meinen Dienst als Prädikant in der Landeskirche verrichte ich ehrenamtlich. Ich erhalte nur eine geringe Aufwandsentschädigung für gehaltene Gottesdienste. Auf andere Weise aber hat mich mein Dienst schon jetzt sehr bereichert. Im Kontakt mit Menschen darf ich mich intensiv mit meinem Glauben auseinandersetzen. Meine Selbstwahrnehmung als Christ, der in dieser Welt steht, hat sich gestärkt.
Jörg Rustmeier